Erklärung zur Barrierefreiheit
Bilanzbuchhalter - Martin Goerlich ist bemüht, die Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://mgoerlich.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den geltenden Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar.
Die Vereinbarkeit basiert auf einer Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- Einzelne Bilder und grafische Elemente verfügen möglicherweise noch nicht über vollständig optimierte Alternativtexte.
- Teilweise können Farbkontraste oder Darstellungen je nach Endgerät oder Bildschirmgröße variieren.
- Je nach technischer Umsetzung können einzelne Bedienelemente oder Funktionen eingeschränkt nutzbar sein.
- Eingebundene Inhalte von Drittanbietern sind gegebenenfalls nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit der Website kontinuierlich zu verbessern.
Beschreibung der Dienstleistung
Martin Görlich begleitet Unternehmen und Selbstständige als Bilanzbuchhalter bei allen Aufgaben rund um Buchhaltung und betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Der Fokus liegt auf einer zuverlässigen, strukturierten und individuell abgestimmten Unterstützung im Finanz- und Rechnungswesen.
Zum Angebot gehören die laufende Buchführung, Lohnabrechnungen sowie die Aufbereitung von Zahlen und Auswertungen. Ergänzend unterstützt er bei unternehmerischen Entscheidungen, organisatorischen Themen und in betriebswirtschaftlichen Fragen.
Die Website informiert über die Leistungen und ermöglicht die Kontaktaufnahme.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, können Sie sich gerne bei uns melden:
Martin Goerlich
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen